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Kategorie Piktugramm

Neues aus dem Landesverband

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Auf nach Dresden

Von Andres am 29.01.2012   Keine Kommentare

Aufruf des Bündnisses "Dresden Nazifrei":

Aller guten Dinge sind drei!
BLOCK DRESDEN 2012 – Blockieren, bis der Naziaufmarsch Geschichte ist

In den vergangen zwei Jahren ist uns etwas gelungen, das viele für unmöglich gehalten hatten: Wir haben den Naziaufmarsch in Dresden erfolgreich blockiert. Tausende Nazis konnten ihr eigentliches Ziel, mit einer Großdemonstration ihre menschenverachtende Ideologie zur Schau zu stellen, nicht erreichen.

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No NPD?

Von Andres am 28.12.2011   Keine Kommentare

Die Debatte über ein NPD-Verbotsverfahren gibt es auch bei JD/JL schon in mehrfachem Aufguss. Eine Position aus dem Radikaldemokratie-Reader des LV Hessen verdient es, aus der Versenkung geholt und neu diskutiert zu werden:

 

„Wehrhafte Demokratie“ — die normale Ausnahmeverfassung

Artikel 8 Absatz 1, das Recht, sich zu versammeln und zu demonstrieren. Ihm folgt Artikel 9 Absatz 1, der das Recht normiert, sich in Vereinen und Gesellschaften zusammenzuschließen. Schließlich gehört jedenfalls für die Bundesrepublik auch Artikel 21 Absatz 1 dazu, der die freie Gründung von Parteien garantiert. Ausgehend von der Meinung des einzelnen steigt diese Reihung der Artikel auf zu immer stärker kollektiven Formen und institutionellen Verdichtungen des politischen Prozesses. Das ist das Konzept einer offenen demokratischen Verfassung. Sie könnte sich dann radikaldemokratisch nennen, wenn sie nicht mehr auf vermachtete gesellschaftliche Verhältnisse stieße, die die rechtliche Gleichheit aller im Prozess konterkariert.

Aber ich will jetzt nicht über die Widersprüchlichkeit einer Demokratie im Kapitalismus sprechen. Denn die „wehrhafte Demokratie“ setzt den offenen demokratischen Prozess nicht von außen, sondern von innen her unter Druck. Die „wehrhafte Demokratie“ haben die Grundgesetzstifter schon in die demokratischen Freiheiten selbst „hineingeschraubt“ (Ridder). Zwar ist der Zusammenschluss in Vereinen frei, aber sie sind verboten, wenn sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, Artikel 9 Absatz 2. Parteien, die nach den Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, sind verfassungswidrig, Artikel 21 Absatz 2. Wer schließlich als einzelner bestimmte Grundrechte, unter ihnen wiederum gerade Meinungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit, zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, der kann sie verwirken nach Artikel 18. Noch bevor wir also nach gesellschaftlichen Machtverhältnissen zu fragen brauchen, die den demokratischen Prozess unterminieren und darum nach Möglichkeit selbst demokratisiert werden müssen, begegnen uns im demokratischen Prozess selbst schon Verkürzungen seiner zentralen Freiheiten. Verkürzungen durch die Verpflichtung dieser Freiheiten auf die „freiheitliche demokratische Grundordnung“. Was die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ ist, das hat das Bundesverfassungsgericht aus den Entwürfen zur Wiedereinführung des politischen Strafrechts 1951 für den Leitsatz seines ersten Verbotsurteils gegen die Sozialistische Reichspartei abgeschrieben: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung und Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip bei Chancengleichheit aller Parteien und einem Recht auf parlamentarische Opposition.

Ignoriert man für einen Moment den historischen Kontext, mag sich der Gehalt der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ so schlimm nicht anhören, und man möchte meinen, in diesem Rahmen müsse sich doch jeder leidlich bewegen können. Es ist nicht zuletzt diese Intuition, die die „fdGO“-Formel so unverdächtig erscheinen lässt, und es der Kritik so schwer macht, gehört zu werden. Um was es sich aber tatsächlich handelt, eröffnet sich erst dem, der sich vor Augen führen lässt, dass in diesen Freiheitsverkürzungen Ermächtigungen liegen, für bestimmte Personen bestimmte Grundrechte außer Kraft zu setzen: Entweder wird den Mitgliedern von Partei oder Vereinigung das Grundrecht genommen, sich gerade in dieser Partei oder dieser Vereinigung zu organisieren und gerade mit ihrer Hilfe am demokratischen Prozess teilzuhaben (Partei- und Vereinsverbot). Oder es wird ihnen gleich unmittelbar und in jeder Form die Freiheit entzogen, überhaupt einem Verein beizutreten oder ihre Meinung zu äußern (Grundrechtsverwirkung). Zum Schutz der Ordnung werden subjektive Rechte und gesellschaftliche Freiheitsgarantien partiell suspendiert. - Dies ist nicht irgendeine allgemeine Freiheitsbeschränkung, sondern wir stoßen hier auf die Struktur des Notstands, des Ausnahmezustands.

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Mitschnitt vom Seminar

Von Andres am 19.12.2011   Keine Kommentare

Für all diejenigen, die nicht den Weg nach Aachen gefunden haben, gibt es den Vortrag von Theo Rick über den Rechtspopulismus in den
Niederlanden als mp3 bzw. ogg.

 

 

 

 

 

 

Rechtspopulismus-Seminar in Aachen (17./18.12.)

Von antheus am 16.12.2011   Kommentare 1 Kommentar/e

Was ist "Europäischer Rechtspopulismus"? In vielen europäischen Ländern sind nach eigenem Bekunden "rechtspopulistische" Parteien einflußreich geworden. Auch in Deutschland traten diese mit der Schill-Partei und der "Pro"-Bewegung auf.

An diesem Seminarwochenende wollen wir aufarbeiten, was Populismus eigentlich bezeichnet, was seine rechte Spielart überhaupt ist und wer dann überhaupt Rechtspopulist_in ist.

 

 

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Bündnisaufruf: Gegen die IMK und ihre Freund_innen

Von antheus am 30.11.2011   Keine Kommentare

BÜNDNISAUFRUF: GEGEN DIE IMK

UND IHRE FREUND_INNEN

 
Wenn De­le­gier­te aus ver­schie­de­nen Län­dern nach Wies­ba­den kom­men um zu The­men wie Mi­gra­ti­on, Grund­rech­te und Po­li­zei­ge­walt zu ar­bei­ten, dann klingt das nach einer span­nen­den Sache. Han­delt es sich bei die­sen De­le­gier­ten je­doch um die 17 alten deut­schen Her­ren der In­nen­mi­nis­ter­kon­fe­renz (IMK) sieht das Ganze nicht mehr so rosig aus. In halb­jähr­li­chen Tref­fen fäl­len sie Be­schlüs­se, die die Si­cher­heit der Men­schen vor dem Staat in Ge­fahr bringt.

„Wir brau­chen die, die uns nut­zen und nicht die, die uns aus­nut­zen. Das soll­te unser Pro­gramm­satz für die Zu­wan­de­rungs­po­li­tik sein.“
Hans-​Pe­ter Fried­rich (Bun­des­in­nen­mi­nis­ter)

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Seminar in Köln

Von Andres am 26.10.2011   Keine Kommentare

Der Humanismus setzt den Menschen ins Zentrum aller Anschauung und Handlung. Von vielen DemokratInnen und Linken traditionell reklamiert, ist er jedoch in Zeiten der Postmoderne weitgehend verabschiedet worden, nicht zuletzt weil immer wieder Verbrechen im Namen des Humanismus begangen wurden. Ist der Humanismus also noch aktuell? Und worin müsste ein "Humanismus im 21. Jahrhundert" über den alten hinausgehen?


Wir laden Dich ein, ein Wochenende lang diese Fragen zu diskutieren.

 

 

 

 

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Kauf Dir Deine Meinung

Von Andres am 03.10.2011   Keine Kommentare

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